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Öllbrunner Immobilien GmbH
089 14 25 07 Anfrage
Service für Mieter

Schnell zum richtigen Anliegen.

Die wichtigsten Wege und Antworten auf einen Blick — damit Ihr Anliegen ohne Umweg ankommt.

Anliegen melden

Ihr Anliegen — direkt richtig zugeordnet.

Damit wir schnell helfen können, nutzen Sie bitte dieses Formular statt einer formlosen E-Mail. So liegen uns sofort alle Angaben vor, um Ihr Anliegen der richtigen Wohnanlage und dem zuständigen Ansprechpartner zuzuordnen.

Die Pflichtfelder (*) stellen sicher, dass wir Ihr Anliegen sofort zuordnen und ohne Rückfragen bearbeiten können.

Schaden melden

Einen Schaden in Ihrer Wohnung melden.

Melden Sie Schäden in Wohnung oder Haus über unser strukturiertes Formular. So liegen uns alle nötigen Angaben sofort vor, und wir können den passenden Fachbetrieb ohne Rückfragen beauftragen.

Gut zu wissen

Bei Gefahr zuerst sichern.

Bei akuter Gefahr (z. B. Wasseraustritt) zuerst die Schadensquelle sichern — Haupthahn schließen, Sicherung ausschalten — und erst dann melden. Notfälle außerhalb der Bürozeiten finden Sie unten.

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick.

Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die Abrechnung erfolgt jährlich. Sie muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach Rückgabe der Wohnung steht dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zu. Ein Teilbetrag kann bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten werden, falls eine Nachzahlung zu erwarten ist. Den unstrittigen Teil zahlen wir zügig aus.
Muss ich beim Auszug renovieren?
Das hängt von der wirksamen Regelung in Ihrem Mietvertrag ab. Starre Fristenpläne und pauschale Renovierungspflichten sind nach der Rechtsprechung häufig unwirksam. Im Einzelfall prüfen wir das gern gemeinsam mit Ihnen.
Darf ich untervermieten?
Eine Untervermietung bedarf grundsätzlich unserer Erlaubnis. Bei berechtigtem Interesse besteht hierauf in der Regel ein Anspruch (§ 553 BGB). Bitte stellen Sie Ihre Anfrage rechtzeitig und schriftlich.
Wie wird eine Mieterhöhung begründet?
Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete richten sich nach §§ 558 ff. BGB und orientieren sich am Münchner Mietspiegel. Erhöhungen kündigen wir schriftlich und nachvollziehbar begründet an.
An wen wende ich mich bei Lärm oder Streit im Haus?
Sprechen Sie zunächst das direkte Gespräch. Lässt sich die Störung nicht klären, schildern Sie uns den Sachverhalt möglichst konkret (Zeiten, Art der Störung) — wir gehen dem nach.
Notfall außerhalb der Bürozeiten

Im Ernstfall richtig handeln.

Wasserrohrbruch, Schmutzwasseraustritt oder totaler Heizungsausfall im Winter: Sichern Sie zuerst die Gefahrenquelle. Erreichen Sie den Hausmeister nicht, nutzen Sie unser 24-Stunden-Notrufsystem.

24h-Notrufsystem
(089) 76 77 66 07
Verhalten im Notfall